Die Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge werden nach der ordentlichen Mitgliederversammlung erhoben und sind innert 30 Tagen nach Versand der Rechnungen zu bezahlen. Neumitglieder, die dem Verein während des Jahres beitreten, zahlen ab dem siebten Monat die Hälfte des Mitgliederbeitrags. Der Vorstand kann auf Antrag ein Mitglied von der Beitragspflicht befreien oder den Beitrag ermässigen.
Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung des Jahresbeitrages befreit.
Beiträge genehmigt an der Mitgliederversammlung vom 22. April 2023
LGBT = Lesbian, Gay, Bi, Transgender
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