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CVP-Initiative: Wir müssen nochmals!

News
  • 10.04.2019

Medienmitteilung von LOS und Pink Cross vom 10. April 2019

Bundesgerichts-Entscheid: Ehe-für-alle-Verbot in der Verfassung ist noch nicht vom Tisch

Das Bundesgericht hat heute Morgen eine historische Entscheidung getroffen: Es hat die Beschwerde der CVP gutgeheissen, die eine Wiederholung der Abstimmung 2016 zur Heiratsstrafe forderte. Erneut soll also über den rückständigen Initiativetext diskutiert werden, der die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in der Verfassung definieren will. Die Dachverbände der homo- und bisexuellen Menschen in der Schweiz verlangen, dass das Parlament nochmals die Initiative behandeln kann.

Das Bundesgericht hat heute Morgen in Lausanne die Beschwerde der CVP zur Abstimmung über ihre Heiratsstrafeinitiative im Jahr 2016 mit 4 zu 1 Stimmen angenommen. Die Initiative hatte die Abschaffung der Heiratsstrafe zum Ziel, aber die Debatte konzentrierte sich mehr auf die Frage der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Denn die CVP wollte die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definieren, was die Ehe für alle in der Schweiz für viele weitere Jahre verunmöglicht hätte.

Nach dem Abstimmungsergebnis hat die CVP wegen falschen Schätzungen zu den betroffenen Paaren Beschwerde eingereicht. Die Bundesrichter haben die Abstimmung für ungültig erklärt, weil der Fehler als sehr schwerwiegend angesehen wurde.

Pink Cross und LOS verlangen, dass das Parlament nochmals die Initiative behandeln kann und so die rückständige Ehe-Definition streichen kann. Denn das eine hat nichts mit dem anderen zu tun: Auch gleichgeschlechtliche Paare werden durch die Ehe für alle von der Heiratsstrafe betroffen sein.

"Auch die CVP hat eingesehen, dass eine rückständige Ehe-Definition in der Verfassung keine Chance mehr hat im Jahr 2019", ist Michel Rudin, Co-Präsident von Pink Cross, überzeugt. Deshalb muss es eine Möglichkeit geben, diese Initiative zu überarbeiten. Nur so kann das Stimmvolk tatsächlich über die Heiratsstrafe abstimmen – ohne gleichzeitig die Ehe für alle in der Schweiz für viele Jahre zu verunmöglichen.

"Diese Abstimmung einfach so zu wiederholen, wäre ein Fehler. Die CVP muss sich dafür einsetzen, dass über die Heiratsstrafe abgestimmt werden kann, ohne die heterosexuelle Ehe als einzig mögliche Form der Ehe zu verankern", ergänzt Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS.

Quelle: pinkcross.ch


 

  • Das überparteiliche „Schaffhauser Komitee gegen die Eheverbotsinitiative“ hat sich gegen die CVP-Initiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“ eingesetzt. Deren Annahme an der Volksabstimmung am 28. Februar 2016 hätte einen grossen Rückschritt im Kampf um Gleichberechtigung und nichts anderes als ein Eheverbot für Lesben, Schwule und trans Menschen bedeutet.

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